Veranstaltung: | Kommunalprogramm Landkreis Roth |
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Antragsteller*in: | Christoph Leikam (KV Roth) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.03.2019, 13:08 |
A2: 2 Ökologie und Artenschutz – Gemeinsam für mehr Artenvielfalt und eine ökologische Zukunft
Text
Um einen giftfreien Landkreis zu verwirklichen, setzen wir uns für ein Verbot
von Ackergiften wie Glyphosat oder Neonicotinoide auf kommunalen Flächen ein.
Dabei müssen kommunale Flächen weiterhin konsequent gentechnikfrei bleiben.
Öffentliche Grünflächen gestalten wir zu bienenfreundlichen Blühflächen um. Wir
wollen, dass die kommunalen Bauhöfe sich zur Beratung bei Pflanzungen,
Pflanzenpflege und Mahd mit ökologischen Verbänden wie Bund Naturschutz und
Landesbund für Vogelschutz vernetzen.
Wir werden in Kooperationen mit den örtlichen Gartenbauvereinen und Öko-
Verbänden Informationsveranstaltungen und Fortbildungsreihen zur
insektenfreundlichen Gartenpflege organisieren.
Wir werden die ökologische Landwirtschaft durch Diskussionsveranstaltungen und
Gesprächsrunden mit Landwirt*innen und Bürger*innen stärken. Bei kommunalem
Catering werden wir so weit wie möglich lokale ökologische Landwirte durch das
Beziehen ihrer Produkte unterstützen. Bei allen bezogenen Produkten gilt jedoch
der Grundsatz regional und saisonal.
Bei der Werbung für Höfe und Produkte durch z.B. Hoftage und Produkt des Monats
werden wir ökologisch wirtschaftenden Betrieben einen klar erkennbaren Platz
geben.
Wir werden durch Informationen für mehr Gewässerschutz entlang
landwirtschaftlicher Flächen werben.
Eine vielfältige Biotoplandschaft mit z.B. Wasser-, Sand- und Feuchtbiotopen
bauen wir gemeinsam mit den Öko-Verbänden aus, um vielfältige Lebensformen zu
ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf eine bessere
Vernetzung der Biotope durch neu zu schaffende Biotopkorridore. Wir machen uns
für eine Baumschutzverordnung für alle kommunalen und öffentlichen Flächen
stark.
Ausgleichsflächen aller Kommunen im Landkreis müssen katalogisiert werden und
die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben muss überprüfbar sein. Der Landkreis
kontrolliert die Vorgaben und fasst die Überprüfung aller Flächen im Landkreis
in einem Zweijahresbericht zusammen. Als Ausgleichsflächen akzeptieren wir nur
Flächen innerhalb unseres Landkreises.
Durch interkommunale Zusammenarbeit bei Gewerbegebieten und einem intelligenten
Flächenmanagement werden wir den Flächenverbrauch minimieren.
Kommunale Dächer werden mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüstet.Wo dies nicht
möglich ist, wird eine Begrünung geprüft. Bei kommunalen Neubauten und neu
ausgewiesenen Baugebieten wird der Bau einer Photovoltaik-Anlage oder eine
Dachbegrünung verpflichtend.